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Channel: ESMA – GDV
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Eigenständige Versicherungsaufsicht bleibt erhalten

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Die Struktur der europäischen Finanzaufsicht soll nach dem Willen der EU-Kommission nicht verändert werden – es bleibt bei den sektorspezifischen Verantwortlichkeiten der Versicherungsaufsicht EIOPA, der Bankenaufsicht EBA und der ESMA für den Wertpapierbereich. Damit wurde die zentrale Forderung der deutschen Versicherungswirtschaft nach einer eigenständigen Versicherungsaufsichtsbehörde berücksichtigt.

„Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission, die Eigenständigkeit der drei europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden beizubehalten. Das ausbalancierte System mit sektorspezifischen Verantwortlichkeiten von EIOPA, EBA und ESMA bleibt damit bestehen. So ist auch in Zukunft vorerst eine eigenständige und handlungsfähige Versicherungsaufsicht gesichert“, hebt Axel Wehling, Mitglied der GDV-Geschäftsführung, hervor.

Einer genaueren Analyse bedürfen allerdings noch die der EIOPA zugedachten erweiterten Aufgaben, etwa bei den internen Modellen. Das Gleiche gilt für die Finanzierungsregelungen: Die notwendige Budgetkontrolle durch das Parlament darf nicht geschwächt werden. Die EU-Kommission schlägt vor, dass zukünftig 60 % des Aufsichtsetats direkt über die Unternehmen und nur bis zu 40 % aus dem EU-Haushalt finanziert werden sollen.

„Zudem sind wir skeptisch, ob die EU-Kommission bei der Reform der Governance der ESAs tatsächlich den richtigen Weg eingeschlagen hat. Auch hätten wir uns eine stärkere Trennung der Rolle von EIOPA als Regulator auf der einen Seite und als Aufseher auf der anderen Seite gewünscht“, betont Wehling.


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